Tax-News

Die Vollverzinsung der Umsatzsteuer verstößt nicht gegen Unionsrecht

Nach § 233a AO sind Steuernachforderungen sowie -erstattungen zu verzinsen. Der Zinslauf beginnt grundsätzlich 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist. Nach § 238 Abs. 1a AO betragen die Zinsen 0,15 % für jeden vollen Monat, also 1,8 % für ein ganzes Jahr.

Timm Haase

05.06.2026 · 1 Min Lesezeit

Gerade dann, wenn das Finanzamt rückwirkend den Vorsteuerabzug versagt, kann es schnell zu Nachzahlungszinsen kommen. Diese sind nicht in allen Fällen aus Billigkeitsgründen zu erlassen, wie ein BFH-Urteil vom 11.12.2025 (Az. V R 28/25) zeigt.

Der verhandelte Fall betraf eine deutsche GmbH, die mit einer Gesellschaft in Luxemburg Geschäftsbeziehungen unterhielt. Beide gingen irrtümlich davon aus, dass die luxemburgische Firma ihre Rechnungen unter Ausweis deutscher Umsatzsteuer ausstellen sollte. Die deutsche GmbH machte entsprechende Vorsteuerbeträge geltend.

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