Warum es ohne Einspruch nicht geht
Nicht immer enthält ein Steuerbescheid genau die Daten, die Sie mit Ihrer Erklärung übermittelt haben. In den meisten Fällen liegt das schlichtweg daran, dass Ihr Sachbearbeiter beim Finanzamt nicht Ihre steuerliche Sichtweise teilt. Wäre es da nicht schön, ihn leicht von Ihrem Standpunkt überzeugen zu können?
Besonders einfach gelingt Ihnen das, wenn Sie sich auf ein beim BFH anhängiges Verfahren berufen können. Dazu werfen Sie einen Blick auf die Inhalte, die ich Ihnen auf Seite 5 zusammengefasst habe. Beachten Sie in diesem Zusammenhang unbedingt die beiden folgenden Punkte: