Das vorgegebene Motto lautet: „Daten einmal angeben und mehrfach profitieren“. Dahinter steht ein „Once-Only-Prinzip“. Das bedeutet beispielsweise, dass Sie bestimmte Daten an einer zentralen Stelle pflegen, andere Behörden aber auch auf diese zugreifen können.
Ein praktischer Anwendungsfall, den die Finanzverwaltung aufzeigt: Die Verknüpfung von verschiedenen Daten soll zu einer besseren vorausgefüllten Steuererklärung führen. Dazu erfolgen im Rahmen der genannten Erprobungsprojekte verschiedene Austauschversuche mit Testdaten. Auch eine EU-weite Anbindung ist für die Zukunft vorgesehen.