Den Basiszins nutzen Sie in der Regel zur Berechnung von gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 BGB). Ist Ihr Kunde ein privater Verbraucher, berechnen Sie ihm 5
Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB). Bei Nicht-Verbrauchern, also insbesondere bei Gewerbetreibenden, Freiberuflern und Selbstständigen, berechnen Sie 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB).
Der Basiszinssatz der Bundesbank hat allerdings nicht nur Auswirkungen auf Ihre Verzugszinsberechnung. Viele Verträge, etwa bei Gesellschafterdarlehen oder -verrechnungskonten, beziehen sich auf den Basiszins.