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Das sind die Pläne der Bundesregierung: Welche Sozialversicherungs-Rechengrößen ab 2026 gelten sollen

Bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung Ihrer Mitarbeiter darf nichts schiefgehen. Es liegt in Ihrer Verantwortung, stets die richtigen Rechengrößen anzuwenden. Dazu zählen insbesondere die Sozialversicherungswerte. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat Anfang September 2025 den Entwurf der für 2026 voraussichtlich geltenden Werte veröffentlicht. Auf diese Änderungen müssen Sie sich vorbereiten.

Timm Haase

15.10.2025 · 1 Min Lesezeit

Mit diesen Werten können Sie rechnen

Seit Jahren ist es gängige Praxis, dass das zuständige Bundesministerium einen Entwurf zur Änderung der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung vorlegt. Darin enthalten sind die für das Folgejahr maßgeblichen SV-Werte. Mit dieser Verordnung sollen die Rechengrößen wie insbesondere die Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) an die Einkommensentwicklung des Vorjahres angepasst werden. Diese Entwicklung lag im Jahr 2024 bei einem Zuwachs von 5,16 %.

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