Mit diesen Werten können Sie rechnen
Seit Jahren ist es gängige Praxis, dass das zuständige Bundesministerium einen Entwurf zur Änderung der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung vorlegt. Darin enthalten sind die für das Folgejahr maßgeblichen SV-Werte. Mit dieser Verordnung sollen die Rechengrößen wie insbesondere die Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) an die Einkommensentwicklung des Vorjahres angepasst werden. Diese Entwicklung lag im Jahr 2024 bei einem Zuwachs von 5,16 %.