• Der Grundfreibetrag wird ab dem Jahr 2025 um 300 € je Steuerpflichtigen auf 12.084 € angehoben. Für das Jahr 2026 sollt eine weitere Anhebung des Grundfreibetrags um 252 € auf 12.336 € erfolgen.
• Der Kinderfreibetrag wird für das Jahr 2025 um 60 € auf 6.672 € angehoben. Für das Jahr 2026 soll eine weitere Anhebung von 156 € auf dann 6.828 € erfolgen.
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