Tax-News

Das Grundsteuermodell in Niedersachsen hat die erste gerichtliche Prüfung bestanden

Das Niedersächsische Finanzgericht hat das Grundsteuermodell des Landes Niedersachsen in einem Musterverfahren bestätigt. Die Bewertung einer Gewerbeimmobilie nach dem Flächen-Lage-Modell sei nicht verfassungswidrig, entschied der erste Senat mit Urteil vom 18.6.2026 (Az. 1 K 38/24). Eine Eigentümerin hatte zuvor eine unverhältnismäßige Belastung ihres Grundstücks gerügt.

Timm Haase

15.07.2026 · 1 Min Lesezeit

Die Richter sahen dafür jedoch keinen ausreichenden Anlass. Der Gesetzgeber dürfe bei der Grundsteuer typisieren und auf praktikable Berechnungsmaßstäbe zurückgreifen. Auch der Lage-Faktor, der Bodenrichtwerte einbezieht, sowie die günstigere Messzahl für Wohnnutzung seien vom gesetzgeberischen Spielraum gedeckt.

Eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht hielt das Gericht daher nicht für erforderlich. Wichtig in diesem Zusammenhang: Wegen grundsätzlicher Bedeutung wurde die Revision zum BFH zugelassen. Zudem sind beim Finanzgericht noch zahlreiche weitere Verfahren zum niedersächsischen Modell anhängig.

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