Frage: In unserem Unternehmen hat eine Betriebsprüfung stattgefunden, in deren Zuge es leider (aber berechtigt) zu einigen Feststellungen gekommen ist. Bei der Schlussbesprechung konnten der Prüfer und wir uns allerdings nicht final auf eine abschließende steuerliche Würdigung bestimmter Sachverhalte „einigen“. Er schlug daher eine tatsächliche Verständigung vor. Was hat es damit auf sich und welche Besonderheiten gilt es zu beachten? Bislang ist uns diese Möglichkeit der Verständigung noch nicht begegnet.
Antwort: Die tatsächliche Verständigung zwischen Finanzamt und Unternehmen ist nicht gesetzlich geregelt. Dennoch erfreut sie sich einer besonderen praktischen Relevanz. Sie hilft nämlich beiden Seiten – also sowohl der Finanzbehörde als auch dem Steuerpflichtigen – eine Einigung über die steuerliche Würdigung unklarer Sachverhalte zu erzielen.