Die Grundlagen der E-Rechnungspflicht
Die E-Rechnungspflicht betrifft alle Leistungen zwischen inländischen Unternehmern. Heißt konkret: Stellen Sie ab 2025 Rechnungen an Endverbraucher, müssen Sie diese nicht als E-Rechnungen übermitteln.
Als elektronische Rechnungen gelten ab dem 1.1.2025 weder PDF- noch Papierrechnungen, sondern nur noch solche, die in einem elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und verarbeitet werden können. Zu nennen sind hier insbesondere Rechnungen im ZUGFeRD-Format oder XRechnungen.