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Das finale BMF-Schreiben zur E-Rechnungspflicht liegt vor: Diese Besonderheiten müssen Sie kennen

Mit Schreiben vom 15.10.2024 (Az. III C 2 – S 7287-a/23/10001 :007) hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) seine finale Sichtweise auf die ab 2025 grundsätzlich verpflichtende Anwendung von elektronischen Rechnungen veröffentlicht. Ich fasse für Sie die wichtigsten Inhalte zusammen und zeige Ihnen, welche praktische Bedeutung diese für Ihr Unternehmen haben.

Timm Haase

08.11.2024 · 2 Min Lesezeit

Die Grundlagen der E-Rechnungspflicht

Die E-Rechnungspflicht betrifft alle Leistungen zwischen inländischen Unternehmern. Heißt konkret: Stellen Sie ab 2025 Rechnungen an Endverbraucher, müssen Sie diese nicht als E-Rechnungen übermitteln.

Als elektronische Rechnungen gelten ab dem 1.1.2025 weder PDF- noch Papierrechnungen, sondern nur noch solche, die in einem elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und verarbeitet werden können. Zu nennen sind hier insbesondere Rechnungen im ZUGFeRD-Format oder XRechnungen.

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