Frage: Ich betreibe ein kleines Unternehmen in der verarbeitenden Industrie. Aufgrund der gesunkenen Nachfrage läuft es seit Anfang 2025 wirtschaftlich leider sehr schlecht. Mit Blick auf den leider unausweichlichen Personalabbau habe ich eine Beratungsfirma damit beauftragt, meine Mitarbeiter auf einen Wechsel in andere Unternehmen vorzubereiten. Dazu gehören auch Bewerbungstrainings und Beratungen. Den Vorsteuerabzug aus der Rechnung dieses Beratungsunternehmens hat mein Finanzamt mir allerdings verwehrt. Angeblich soll die Leistung nicht für mein Unternehmen bezogen worden sein. Was hat es damit auf sich?
Antwort: Unternehmen sind in denjenigen Fällen zum Vorsteuerabzug berechtigt, in denen sie die entsprechenden Leistungen für ihr Unternehmen und damit für ihre wirtschaftlichen Tätigkeiten zur Erbringung entgeltlicher Leistungen bezogen haben. Am Bezug der Leistung muss also ein vorrangiges Unternehmensinteresse bestehen. Offensichtlich zweifelt Ihr Finanzamt an diesem vorrangigen Interesse und stellt stattdessen das Interesse Ihrer Mitarbeiter an der Schulung und der Beratung in den Vordergrund.