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Country-by-Country-Reporting: Ab August 2025 können Sie die neue Schnittstelle zum Bundeszentralamt testen

Mit dem Country-by-Country-Reporting (CbCR) werden bestimmte Unternehmen verpflichtet, Informationen über grenzüberschreitende Strukturen zu liefern. Dieser Bericht muss in Form eines amtlich vorgeschriebenen Datensatzes an das Bundeszentralamt für Steuern übermittelt werden. Spätestens ab dem 1.10.2025 ist dabei eine neue Schnittstelle zu verwenden. Was betroffene Unternehmen dazu wissen müssen.

Timm Haase

26.06.2025 · 1 Min Lesezeit

So funktioniert der Übertragungsweg

Bislang nutzen zum CbCR verpflichtete Unternehmen die sogenannte ELMA-Schnittstelle in der Schema-Version 1.0. Ab Oktober 2025 wird diese jedoch abgestellt und durch die neue Massendatenschnittstelle DIP (Digitaler Posteingang) ersetzt.

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