Tax-News

Corona ist kein Dienstunfall

Ein Agent des Bundesnachrichtendienstes infizierte sich mit Corona und machte diese Erkrankung als Dienstunfall geltend. Ursache für seine Erkrankung soll eine zuvor durchgeführte Konferenz gewesen sein, an der er zusammen mit seinem Vorgesetzten ohne FFP2-Maske teilgenommen habe.

Markus Kahr

04.08.2025 · 1 Min Lesezeit

Die Richter des Bundesverwaltungsgerichts haben mit Urteil vom 26.6.2025 (Az. 2 A 10.24) die Anerkennung der Corona-Infektion als Dienstunfall abgelehnt.

Die Anerkennung als Dienstunfall setzt voraus, dass das Unfallereignis in Ausübung des Dienstes eingetreten ist. Für den damit erforderlichen Nachweis des Kausalzusammenhangs reicht es nicht aus, dass eine Ansteckung während des Dienstes als plausible Möglichkeit aufgezeigt worden ist. In ihrer Urteilsbegründung weisen die Richter darauf hin, dass es keinen Nachweis dafür gibt, dass sich eine Person allein deshalb mit Corona ansteckt, weil sie sich für eine gewisse Zeit im selben Raum mit einer Person aufgehalten habe, die später positiv auf Corona getestet wurde.

Sie wollen weiter lesen? Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.

Erweitern Sie Ihren Zugang!
Testen Sie dieses Produkt kostenlos!