Die wichtigsten Inhalte der Stellungnahme:
- Ab 2026 soll die Wertgrenze für die GWG-Sofortabschreibung von aktuell 800 € auf 1.200 € angehoben werden.
- Im Gegenzug soll die derzeit zulässige Poolabschreibung von GWG über einen Zeitraum von 5 Jahren abgeschafft werden.