Tax-News

BMF-Schreiben: Bruchteilsgemeinschaften können umsatzsteuerliche Unternehmer sein

In ihrem Schreiben vom 9.4.2026 (Az. III C 2 – S 7104/00030/ 006/041) stellt die Finanzverwaltung klar, dass Bruchteilsgemeinschaften und andere nicht rechtsfähige Wirtschaftsgebilde grundsätzlich als Unternehmer im Sinne der […]

Timm Haase

06.05.2026 · 1 Min Lesezeit

In ihrem Schreiben vom 9.4.2026 (Az. III C 2 – S 7104/00030/ 006/041) stellt die Finanzverwaltung klar, dass Bruchteilsgemeinschaften und andere nicht rechtsfähige Wirtschaftsgebilde grundsätzlich als Unternehmer im Sinne der Umsatzsteuer gelten können.

Damit stellt sich das BMF ausdrücklich gegen die bisherigen BFH-Urteile aus den Jahren 2018 (Az. V R 65/17) bzw. 2020 (Az. V R 1/18). In diesen hatten die BFH-Richter entschieden, dass eine Bruchteilsgemeinschaft mangels Rechtsfähigkeit kein umsatzsteuerlicher Unternehmer sein kann.



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