Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2024 beginnen, müssen Sie diverse zusätzliche Angaben, vor allem unverdichtete Kontennachweise, zusammen mit der E-Bilanz an Ihr Finanzamt übermitteln.
Der Deutsche Steuerberaterverband forderte zuletzt, dass diese Anforderungen durch die Finanzverwaltung konkretisiert werden müssen, um die Unternehmen vor unnötiger und ungerechtfertigter Datenübermittlung zu schützen.
Das Finanzministerium kündigte nun eine Klarstellung für Mitte 2025 an, gab dabei aber bereits einen Ausblick auf die zu erwartenden Inhalte. Demnach sollen die unverdichteten Kontennachweise, die Sie zu übermitteln haben, lediglich die folgenden Angaben enthalten: