Tax-News

BMF gibt Muster für die Lohnsteuer-Anmeldung 2025 bekannt

Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Bekanntmachung vom 29.8.2024 das Muster der Lohnsteuer-Anmeldung 2025 veröffentlicht (Az. IV C 5 - S 2533/19/10026 :005). Relevant ist das Muster insbesondere für die Anbieter der entsprechenden Lohnberechnungsprogramme. Dennoch wichtig für Sie: Ab 2025 gibt es eine neue Kennzahl 21. Das entsprechende Feld muss mit „1“ befüllt werden, um eine Haftungserklärung i. S. d. § 19a Absatz 4a Satz 1 EStG abzugeben.

Timm Haase

30.09.2024 · 1 Min Lesezeit

Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Bekanntmachung vom 29.8.2024 das Muster der Lohnsteuer-Anmeldung 2025 veröffentlicht (Az. IV C 5 – S 2533/19/10026 :005). Relevant ist das Muster insbesondere für die Anbieter der entsprechenden Lohnberechnungsprogramme. Dennoch wichtig für Sie: Ab 2025 gibt es eine neue Kennzahl 21. Das entsprechende Feld muss mit „1“ befüllt werden, um eine Haftungserklärung i. S. d. § 19a Absatz 4a Satz 1 EStG abzugeben.

Die Besteuerung des geldwerten Vorteils aus Vermögensbeteiligungen erfolgt nach § 19a Absatz 4 Satz 1 EStG erst zu einem späteren Zeitpunkt – in der Regel erst bei Veräußerung oder unentgeltlicher Übertragung, spätestens jedoch nach 15 Jahren oder bei der Beendigung des Dienstverhältnisses. Mit der Erklärung in dem entsprechenden Feld zur Kennziffer 21 sichern Sie dem Finanzamt Ihre Haftung für die später anfallende Lohnsteuer zu.

Mein Tipp:

Sie können grundsätzlich darauf vertrauen, dass Ihr Software-Anbieter stets das neueste Muster verwendet. Überprüfen Sie dennoch die erste Lohnsteuer-Anmeldung und kontrollieren Sie die verwendeten Kennzahlen. Sie finden diese unter der Rubrik „Hilfe“ auf www.elster.de, Suchbegriff „Lohnsteuer-Anmeldung (LStA)“.

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