Tax-News

BFH-Urteil: Die Grundlagen der Richtsatzsammlung bleiben geheim

Mithilfe der Werte der amtlichen Richtsatzsammlung können Betriebe der gleichen Branche bundesweit beispielsweise in Bezug auf Umsatz und Gewinn miteinander verglichen werden. Die in dieser Sammlung aufgeführten Werte dienen dazu, individuelle Sachverhalte verallgemeinernd abbilden zu können und Kennzahlen von Unternehmen damit vergleichbar zu machen. Einfluss in diese Sammlung finden u. a. die Daten, die die Finanzverwaltung selbst bei Ihren Außenprüfungen erhebt.

Timm Haase

06.08.2025 · 1 Min Lesezeit

Mit dieser vagen Aussage zur Herkunft der Daten wollte sich ein Steuerpflichtiger nicht zufriedengeben und forderte beim Finanzministerium konkrete Auskünfte an. Dazu gehörte etwa die Frage, wie viele Unternehmen geprüft wurden, nach welchen Gesichtspunkten diese ausgewählt wurden und welche dieser Daten dann in die Sammlung eingeflossen sind. Er berief sich dabei auf das Informationsfreiheitsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Keine Chance, so die Entscheidung des BFH vom 9.5.2025 (Az. IX R 1/24). Die der Richtsatzsammlung zugrundeliegenden Daten seien vertraulich. Aus dem Informationsfreiheitsgesetz könne daher kein Anspruch abgeleitet werden.

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