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Betriebsausgabenabzug bei Selbstständigen: Das sagt der BFH zum Mittelpunkt der Tätigkeit
Homeoffice, Büro, Fahrten zu Kunden mit dem Firmen-Pkw: Diese gar nicht mal so unübliche Konstellation wirft bei vielen Selbstständigen schnell Fragen nach der richtigen Versteuerung der Kfz-Nutzung und der Behandlung der Fahrtkosten auf. Bei Ihnen auch? Dann interessiert Sie sicherlich, was der BFH in seinem am 7.5.2026 veröffentlichten Urteil dazu entschieden hat. Ich zeige Ihnen, welche Anforderungen es zu beachten gilt.
Timm Haase
05.06.2026
·
1 Min Lesezeit
Dieser Fall wurde verhandelt
Der Kläger war in den Streitjahren als selbstständiger Vermittler tätig und beschäftigte in seinem Büro mehrere Angestellte. Zum Betriebsvermögen gehörte ein Pkw, den der Inhaber auch für Privatfahrten nutzte. Zur Ermittlung des Privatanteils nutzte er die 1%-Methode. Ein Fahrtenbuch wurde in den Streitjahren nicht geführt.
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