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Bestatter: Die Kühlung von Toten ist nicht umsatzsteuerfrei

Der Bundesfinanzhof hat die Frage entschieden, ob die Zurverfügungstellung von Kühlmöglichkeiten für Verstorbene eine umsatzsteuerfreie Leistung ist. Das Gericht hat diese Frage mit Nein entschieden (BFH-Urteil vom 18.12.2025, Az. V R 31/33, veröffentlicht am 16.4.2026).

Markus Kahr

15.05.2026 · 1 Min Lesezeit

Alle Bestattungsleistungen unterliegen dem Regelsteuersatz

Die BFH-Richter entschieden, dass die Bestattungsleistungen mit 19 % zu besteuern sind. Selbst wenn die Leistungen aus der Überlassung der Kühlräume und -zellen sowie der Räume für die Abhaltung der Trauerfeiern und die Leistungen im Rahmen der hygienischen Totenversorgung eigenständig angeboten werden, ändert sich hieran nichts. Es handelt sich nicht um eine eigenständige Leistung, die separat und umsatzsteuerfrei abgerechnet werden könne.

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