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Bei welchen Geschäftsvorfällen Sie keinen Anspruch auf Vorsteuerabzug haben
Im Geschäftsalltag Ihres Unternehmens gibt es Aufwendungen, für die das Einkommensteuerrecht bereits den
Abzug als Betriebsausgabe ausschließt. Nach § 15 Abs. 1a UStG führt dies automatisch dazu, dass Sie für diese
Aufwendungen auch die in den Rechnungen ausgewiesene Vorsteuer nicht ziehen dürfen. Im Folgenden erhalten
Sie eine kompakte Übersicht, was es dabei zu beachten gilt und wie Sie die entsprechenden Beträge korrekt buchen.
Jörg Wilde
02.06.2025
·
2 Min Lesezeit
Warum Sie bei Abzugsverboten keine Vorsteuer abziehen dürfen
Gemäß § 15 Abs. 1a UStG ist der Vorsteuerabzug für Sie ausgeschlossen, wenn die zugrunde liegenden Aufwendungen aufgrund von Abzugsverboten (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1–4 oder Nr. 7 Einkommensteuergesetz (EStG) sowie § 12 Nr. 1 EStG) nicht zum Abzug als Betriebsausgabe führen.
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