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Bei welchen Geschäftsvorfällen Sie keinen Anspruch auf Vorsteuerabzug haben

Im Geschäftsalltag Ihres Unternehmens gibt es Aufwendungen, für die das Einkommensteuerrecht bereits den Abzug als Betriebsausgabe ausschließt. Nach § 15 Abs. 1a UStG führt dies automatisch dazu, dass Sie für diese Aufwendungen auch die in den Rechnungen ausgewiesene Vorsteuer nicht ziehen dürfen. Im Folgenden erhalten Sie eine kompakte Übersicht, was es dabei zu beachten gilt und wie Sie die entsprechenden Beträge korrekt buchen.

Jörg Wilde

02.06.2025 · 2 Min Lesezeit

Warum Sie bei Abzugsverboten keine Vorsteuer abziehen dürfen

Gemäß § 15 Abs. 1a UStG ist der Vorsteuerabzug für Sie ausgeschlossen, wenn die zugrunde liegenden Aufwendungen aufgrund von Abzugsverboten (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1–4 oder Nr. 7 Einkommensteuergesetz (EStG) sowie § 12 Nr. 1 EStG) nicht zum Abzug als Betriebsausgabe führen.

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