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Bei überzogenen Bodenrichtwerten fordern Sie eine Korrektur der Grundsteuer

Die neuen Grundsteuerwerte sind in der überwiegenden Zahl der Fälle unproblematisch ermittelt worden. Aber wie immer, gibt es auch Sachverhalte, bei denen ich mich frage, ob der Fiskus das Problem nicht auch ohne Finanzgericht hätte klären können. Im Fall, den das Finanzgericht Düsseldorf am 9.1.22025 (Az. 511 V 2128/24 A (BG), veröffentlicht am 17.3.2025) entschied, ging es genau darum.

Markus Kahr

15.04.2025 · 1 Min Lesezeit

Fiskus setzt einen völlig überzogenen Bodenrichtwert an

Der Urteilsfall betrifft den Eigentümer eines 522 m² großen Grundstücks. Dieses Grundstück ist Teil eines Landschaftsschutzgebiets. Auf dem Grundstück kann somit kein Gebäude errichtet werden. Dies störte im Finanzamt aber niemanden. Die Beamten setzten für den Bodenwert 630 € je Quadratmeter an. Dieser Wert wurde für baureifes Land vom Gutachterausschuss ermittelt. Der Wert des Grundstücks sollte somit 328.860 € (522 m2 x 630 €) betragen.

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