Damit bestätigt das Gericht die strenge Praxis der Bewilligungsstellen und unterstreicht die hohen Risiken formaler Fehler bei den Corona-Hilfsprogrammen.
Verhandelt wurde ein Fall, in dem eine Antragstellerin im Jahr 2021 die Neustarthilfe erhielt. Die Auszahlung stand unter dem Vorbehalt einer fristgerechten Endabrechnung. Trotz mehrfacher Fristverlängerungen und einer zusätzlichen Nachfrist reichte sie keine Abrechnung ein. Daraufhin forderte die Behörde die gesamte Förderung zurück.