Tax-News

Bei Fristversäumnis droht der vollständige Verlust der Neustarthilfe

Das Verwaltungsgericht Schleswig hat mit Urteil vom 22.12.2025 (Az. 7 A 440/25) entschieden, dass die Frist zur Einreichung der Endabrechnung im Rahmen der Neustarthilfe als materielle Ausschlussfrist zu verstehen ist. Wird diese Frist nicht eingehalten, geht der Anspruch auf die Förderung vollständig verloren. Bereits ausgezahlte Beträge müssen samt Zinsen zurückgezahlt werden.

Timm Haase

09.02.2026 · 1 Min Lesezeit

Damit bestätigt das Gericht die strenge Praxis der Bewilligungsstellen und unterstreicht die hohen Risiken formaler Fehler bei den Corona-Hilfsprogrammen.

Verhandelt wurde ein Fall, in dem eine Antragstellerin im Jahr 2021 die Neustarthilfe erhielt. Die Auszahlung stand unter dem Vorbehalt einer fristgerechten Endabrechnung. Trotz mehrfacher Fristverlängerungen und einer zusätzlichen Nachfrist reichte sie keine Abrechnung ein. Daraufhin forderte die Behörde die gesamte Förderung zurück.

Sie wollen weiter lesen? Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.

Erweitern Sie Ihren Zugang!
Testen Sie dieses Produkt kostenlos!