Mit diesen Werten rechnen Sie ab 1.1.2025

Oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze zahlen Sie brutto für netto
Für Sie und Ihre Mitarbeiter haben die Beitragsbemessungsgrenzen eine große finanzielle Bedeutung: Liegt das Gehalt Ihres Mitarbeiters oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze, zahlen weder Sie noch Ihr Mitarbeiter weitere Sozialabgaben. Für den darüber hinausgehenden Gehaltsanteil fallen keine Sozialabgaben mehr an.
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