Daher wurden die Taxonomien für die Übermittlung an den Fiskus angepasst. Die neuen Taxonomien 6.9 können Sie für Testzwecke ab November 2025 und für Echtfälle ab Mai 2026 nutzen (BMF-Schreiben vom 10.6.2025, Az. GZ: IV C 6 – S 2133-b/00064/002/006, DOK: COO.7005.100.3.12167045). Übermitteln Sie Ihre Bilanz samt GuV selbst an die Finanzverwaltung, prüfen Sie, ob Ihr Softwareanbieter die entsprechende Aktualisierung anbietet und führen Sie diese durch.
Tax-News
Beachten Sie die neuen Taxonomien 6.9 für Ihr Wirtschaftsjahr 2025
Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2024 beginnen, müssen Sie den Inhalt Ihrer Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) jeweils einschließlich der unverdichteten Kontennachweise mit Kontensalden nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz durch Datenfernübertragung an die Finanzverwaltung übermitteln.