Tax-News

Beachten Sie die neuen Taxonomien 6.9 für Ihr Wirtschaftsjahr 2025

Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2024 beginnen, müssen Sie den Inhalt Ihrer Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) jeweils einschließlich der unverdichteten Kontennachweise mit Kontensalden nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz durch Datenfernübertragung an die Finanzverwaltung übermitteln.

Markus Kahr

22.07.2025 · 1 Min Lesezeit

Daher wurden die Taxonomien für die Übermittlung an den Fiskus angepasst. Die neuen Taxonomien 6.9 können Sie für Testzwecke ab November 2025 und für Echtfälle ab Mai 2026 nutzen (BMF-Schreiben vom 10.6.2025, Az. GZ: IV C 6 – S 2133-b/00064/002/006, DOK: COO.7005.100.3.12167045). Übermitteln Sie Ihre Bilanz samt GuV selbst an die Finanzverwaltung, prüfen Sie, ob Ihr Softwareanbieter die entsprechende Aktualisierung anbietet und führen Sie diese durch.

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