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Barcode-Scanners BCST.52: Warum diese neue Waffe des Fiskus Ihnen gleich doppelt gefährlich wird

Nutzen Sie ein elektronisches Kassensystem, müssen Ihre Kassenbelege bestimmte Informationen enthalten, die es unmöglich machen sollen, Umsätze nachträglich „verschwinden“ zu lassen. Hierzu drucken viele Unternehmen einen QR-Code auf ihre Kassenbelege. Die Finanzverwaltung hat mit Verfügung der OFD NRW (Az. O 2372 2025-0018053 vom 02.12.2023) die Finanzämter über die Neuanschaffung des Barcode-Scanners BCST.52 informiert.

Markus Kahr

12.01.2026 · 6 Min Lesezeit

Mit diesem Scanner werden Ihre Kassenbelege geprüft

Zucken Sie bitte nicht zusammen, wenn der Prüfer bei seinem Besuch in Ihrem Unternehmen seine Spezialwaffe aus der Aktentasche zieht. Es ist keine Pistole, mit der er auf Sie schießen will, sondern ein Barcode-Scanner. Die neue Waffe des Fiskus sieht folgendermaßen aus:

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