Tax-News

Ausfuhr, Drittland, internationale Beförderung: Wann Ihre Vermittlung nach § 4 Nr. 5 UStG steuerfrei ist

Wenn Sie als Unternehmer Umsätze vermitteln, kann Ihre Provision unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit sein. Entscheidend ist dabei nicht Ihre Branche, sondern welche Art von Umsatz Sie vermitteln. § 4 Nr. 5 UStG nennt 4 Fallgruppen. Sie sollten genau prüfen, ob Ihr Geschäft darunter fällt.

Jörg Wilde

09.03.2026 · 1 Min Lesezeit

Wann Ihre Vermittlungsleistung bei Ausfuhren oder Ähnlichem steuerfrei ist

Ihre Vermittlungsleistung ist nur dann umsatzsteuerfrei, wenn Sie einen der in § 4 Nr. 5 UStG ausdrücklich genannten Umsätze tatsächlich vermitteln und alle Vermittlungsvoraussetzungen erfüllen. In allen anderen Fällen ist Ihre Vermittlungsleistung steuerpflichtig. Insbesondere bei den folgenden Fällen ist Ihre Vermittlungsleistung umsatzsteuerfrei:

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