FRAGE: Wir haben von einem Bauunternehmer den Auftrag für die Anfertigung von 100 Fenstern erhalten. Für diesen Auftrag haben wir eine Anzahlung von 10.000 € zzgl. 1.900 € Umsatzsteuer erhalten. Nun wurde der Auftrag storniert. Nach der vertraglichen Vereinbarung muss der Auftraggeber einen Schadensersatz bei Stornierung des Auftrags in Höhe der Anzahlung leisten. Was müssen wir veranlassen?
ANTWORT von Jörg Wilde: Aufgrund der Stornierung Ihres Auftrags kommt es nicht zu einer Lieferung. Demzufolge erfolgt die Anzahlung nicht mehr für eine umsatzsteuerliche Lieferung. Tatsächlich liegt gemäß Vertrag nun ein umsatzsteuerfreier Schadensersatz vor. Sie sind berechtigt, die Umsatzsteuer auf die Anzahlung zu berichtigen (§ 17 Abs. 2 Nr. 2 UStG).