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Anonyme Anzeige: Wann Sie Akteneinsicht erhalten und der Fiskus Ihnen Auskunft geben muss

Täglich erreichen die Finanzverwaltung hunderte von Anzeigen, in denen „ehrliche Steuerzahler“ die Finanzbehörden über Vorgänge informieren, die deren Erachtens nach nicht korrekt laufen. Doch wann werden Sie über diese Vorgänge informiert? Der BFH hat mit Urteil vom 15.7.2025 (Az. X R 25/24) jetzt entschieden.

Markus Kahr

28.10.2025 · 3 Min Lesezeit

Anonyme Anzeige lief bei einem Gastronomiebetrieb ins Leere

Der Urteilsfall des BFH betraf eine Personenhandelsgesellschaft (OHG/KG). Diese führte einen gastronomischen Betrieb. Als beim Finanzamt eine anonyme Anzeige einging, wurde in dem Betrieb eine Kassenachschau durchgeführt. Die Prüfer konnten keine Unregelmäßigkeiten feststellen, sodass es auch keine strafrechtlichen oder steuerlichen Nachforderungen gab. Alles in Ordnung.

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