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Anhand welcher Kriterien grenzen Sie Anlage-von Umlaufvermögen ab? Das sagt der BFH dazu!

In der täglichen Bilanzierungspraxis müssen Sie oftmals die Entscheidung treffen, ob ein Wirtschaftsgut Ihrem Anlage- oder Ihrem Umlaufvermögen zuzuordnen ist. Diese Wahl hat weitreichende Folgen, denken Sie beispielsweise an die planmäßige Abschreibung und den damit zusammenhängenden gewinnmindernden Aufwand. Der BFH hat in einer Entscheidung aus dem Juni 2025 die Abgrenzungskriterien konkretisiert.

Timm Haase

02.10.2025 · 1 Min Lesezeit

Was das Gesetz zur Unterscheidung sagt

Das Handelsgesetzbuch gibt in § 247 Abs. 2 HGB einen Hinweis darauf, was als Anlagevermögen zu werten ist. Demnach sind dort nur diejenigen Gegenstände auszuweisen, die dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Aus der Komplexität des verhandelten Falls können Sie schnell ableiten, dass diese gesetzliche Definition nicht immer ausreichend ist.

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