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Aller guten Dinge sind zwei: Die Bundesregierung hat das Zweite Zukunftsfinanzierungsgesetz auf den Weg gebracht

Das Erste Zukunftsfinanzierungsgesetz ist bereits zum 1.1.2024 in Kraft getreten. Kern dieses Gesetzes war insbesondere die Stärkung von Mitarbeiterbeteiligungen am Kapital von Unternehmen. Nun wurde mit Datum vom 27.8.2024 der Referentenentwurf zu einem Zweiten Zukunftsfinanzierungsgesetz veröffentlicht, das allerdings einen anderen Fokus setzt. Ich stelle Ihnen die wesentlichen Pläne vor.

Timm Haase

30.09.2024 · 1 Min Lesezeit

Übergeordnetes Ziel bleibt gleich

Bereits mit dem Ersten Zukunftsfinanzierungsgesetz hat die Bundesregierung das Ziel ausgegeben, die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland weiter zu stärken und insbesondere die Finanzierungsoptionen für Unternehmen zu verbessern. Auch das nun im Entwurf vorliegende Zweite Zukunftsfinanzierungsgesetz folgt diesem Gedanken und ist damit Teil der beschlossenen Wachstumsinitiative.

Die Bundesregierung hat sich insbesondere die Verbesserung steuerrechtlicher Rahmenbedingungen vorgenommen.

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