Übergeordnetes Ziel bleibt gleich
Bereits mit dem Ersten Zukunftsfinanzierungsgesetz hat die Bundesregierung das Ziel ausgegeben, die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland weiter zu stärken und insbesondere die Finanzierungsoptionen für Unternehmen zu verbessern. Auch das nun im Entwurf vorliegende Zweite Zukunftsfinanzierungsgesetz folgt diesem Gedanken und ist damit Teil der beschlossenen Wachstumsinitiative.
Die Bundesregierung hat sich insbesondere die Verbesserung steuerrechtlicher Rahmenbedingungen vorgenommen.