Mit BMF-Schreiben vom 17.09.2024 (Az. IV D 3 – S 1544/19/ 10001 :011) hat das Bundesministerium für Finanzen die für 2023 gültigen Richtsätze veröffentlicht.
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Aktuelle Richtsätze und Pauschalbeträge für Sachentnahmen: So sind Sie auf Ihre nächste Steuerprüfung gut vorbereitet
Alle Jahre wieder … kommt ein neues BMF Schreiben zu den aktualisierten Richtsatzwerten für das Vorjahr ebenso wie den von Ihnen anzusetzenden Pauschalbeträgen zu Sachentnahmen für aktuelle bzw. Folgejahre. Lassen
Sie uns die neuen Schreiben zum Anlass nehmen, die Hintergründe der Richtsätze und warum Sie diese beachten sollen, zu beleuchten. Wir werfen außerdem einen Blick auf die richtige Ermittlung Ihrer Sachentnahmen.