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Achtung: Dieser Fehler Ihres Finanzamts kostet Sie Ihre Steuerrückzahlung

Wenn Sie eine Immobilie erwerben und zeitnah renovieren, geraten Sie schnell über die 15%-Regelung. Ihre eigentlich sofort abzugsfähigen Erhaltungsaufwendungen werden durch Ihr Finanzamt zu anschaffungsnahen Herstellungskosten, und sind nur noch über die Abschreibung abziehbar. Was oft übersehen wird: Der maßgebliche Zeitpunkt ist enger, als viele Finanzämter annehmen. So kommen Sie trotzdem zu vollem Abzug der Aufwendungen.

Jörg Wilde

04.05.2026 · 2 Min Lesezeit

Ihre Erhaltungsaufwendungen fallen noch vor dem Übergang von Nutzen und Lasten an

Stellen Sie sich folgendes Szenario vor: Sie erwerben eine Immobilie. Noch vor dem Übergang von Nutzen und Lasten führen Sie umfangreiche Erhaltungsaufwendungen durch. Natürlich möchten Sie diese Aufwendungen in voller Höhe sofort als Betriebsausgabe oder Werbungskosten geltend machen. Doch das stößt oftmals, aber fälschlicherweise, auf Widerstand Ihres Finanzamts.

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