Prüfen Sie die zutreffende Empfängerangabe
Wahrscheinlich nutzen Sie eine Banksoftware. In der Vergangenheit haben Sie den Namen Ihres Finanzamts beliebig angegeben, da nur die IBAN wichtig war. Seit dem 5.10.2025 muss der Name des Empfängers exakt angegeben werden. Gibt es Abweichungen zwischen dem Empfängernamen und der IBAN, geht z. B. Ihre Überweisung an den Fiskus zurück. Es entstehen automatisch Säumniszuschläge, die Sie leicht vermeiden können. So lautet in Rheinland-Pfalz der zutreffende Name des Finanzamts für Steuerzahlungen „Finanzamt Idar-Oberstein“.