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Achten Sie auf die richtige Empfängerangabe bei Überweisungen ab 5.10.2025

Seit dem 5.10.2025 prüfen Banken bei Überweisungen innerhalb der EU, ob IBAN und Empfängername übereinstimmen (sogenannte Verification of Payee (VoP)). Dies kann Auswirkungen auf Ihre Steuerzahlung haben, wie das Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz am 15.9.2025 mitteilte.

Markus Kahr

14.10.2025 · 1 Min Lesezeit

Prüfen Sie die zutreffende Empfängerangabe

Wahrscheinlich nutzen Sie eine Banksoftware. In der Vergangenheit haben Sie den Namen Ihres Finanzamts beliebig angegeben, da nur die IBAN wichtig war. Seit dem 5.10.2025 muss der Name des Empfängers exakt angegeben werden. Gibt es Abweichungen zwischen dem Empfängernamen und der IBAN, geht z. B. Ihre Überweisung an den Fiskus zurück. Es entstehen automatisch Säumniszuschläge, die Sie leicht vermeiden können. So lautet in Rheinland-Pfalz der zutreffende Name des Finanzamts für Steuerzahlungen „Finanzamt Idar-Oberstein“.

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