Tax-News

Abgabesatz der Künstlersozialversicherung bleibt 2025 unverändert

Über die Künstlersozialversicherung werden selbstständige Künstler sowie Publizisten als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen. Beauftragen Sie diesen Personenkreis, müssen Sie eine Abgabe an die Künstlersozialkasse zahlen. Der Satz liegt für 2025 unverändert bei 5 %.

Timm Haase

19.08.2024 · 1 Min Lesezeit

Die Künstlersozialabgabe wird auf alle Entgelte (z. B. Gagen, Honorare oder Tantiemen) fällig, die Sie an selbstständige Künstler oder Publizisten zahlen. Dazu gehören alle Nebenkosten, etwa Telefon- und Materialkosten. Unberücksichtigt lassen Sie Auslagenersatz wie etwa Reisekosten.

Mein Tipp

Achten Sie darauf, wer Ihnen eine Rechnung stellt. Nicht abgabepflichtig sind Zahlungen an juristische Personen sowie an Kapital- und Personenhandelsgesellschaften.

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