Die Künstlersozialabgabe wird auf alle Entgelte (z. B. Gagen, Honorare oder Tantiemen) fällig, die Sie an selbstständige Künstler oder Publizisten zahlen. Dazu gehören alle Nebenkosten, etwa Telefon- und Materialkosten. Unberücksichtigt lassen Sie Auslagenersatz wie etwa Reisekosten.
Mein Tipp
Achten Sie darauf, wer Ihnen eine Rechnung stellt. Nicht abgabepflichtig sind Zahlungen an juristische Personen sowie an Kapital- und Personenhandelsgesellschaften.