E-Rechnung

Ab 2025 wird die elektronische Rechnung im B2B-Bereich zur Pflicht: So bereiten Sie sich optimal auf den Umstieg vor

Das Ende März 2024 beschlossene Wachstumschancengesetz brachte Änderungen im Umsatzsteuerrecht und damit die verpflichtende Nutzung elektronischer Rechnungen mit sich. Das Bayerische Landesamt für Steuern hat am 9.8.2024 Informationen zur Einführung der E-Rechnung ab dem 1.1.2025 veröffentlicht, die ich für Sie ausgewertet habe.

Timm Haase

16.09.2024 · 1 Min Lesezeit

Landesamt stellt Vorteile heraus

Interessanterweise beginnt das Bayerische Landesamt für Steuern seine Ausführungen damit, die Vorteile elektronischer Rechnungen in den Vordergrund zu stellen. Ich schließe mich hier uneingeschränkt an: Mit Rechnungen in einem elektronischen Format können Sie die vollständige Digitalisierung Ihres Rechnungsausstellungs- und Verarbeitungsprozesses erreichen.

Auf das richtige Format kommt es an

Das Landesamt betont in seinem Informationsschreiben, dass insbesondere PDF- und Bild-Dateien zwar digital seien, allerdings nicht die Anforderungen an eine E-Rechnung im Sinne der europäischen Normenreihe EN 16931 erfüllen. Wichtig: Eine E-Rechnung basiert auf einem XML-Datensatz, der in eben diesem Format erstellt, übermittelt und empfangen wird.

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