Landesamt stellt Vorteile heraus
Interessanterweise beginnt das Bayerische Landesamt für Steuern seine Ausführungen damit, die Vorteile elektronischer Rechnungen in den Vordergrund zu stellen. Ich schließe mich hier uneingeschränkt an: Mit Rechnungen in einem elektronischen Format können Sie die vollständige Digitalisierung Ihres Rechnungsausstellungs- und Verarbeitungsprozesses erreichen.
Auf das richtige Format kommt es an
Das Landesamt betont in seinem Informationsschreiben, dass insbesondere PDF- und Bild-Dateien zwar digital seien, allerdings nicht die Anforderungen an eine E-Rechnung im Sinne der europäischen Normenreihe EN 16931 erfüllen. Wichtig: Eine E-Rechnung basiert auf einem XML-Datensatz, der in eben diesem Format erstellt, übermittelt und empfangen wird.