Was grundsätzlich gilt
Ab dem 1.1.2025 ist bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern regelmäßig eine elektronische Rechnung – die sogenannte E‑Rechnung – zu verwenden. Aufgrund des vom Gesetzgeber zutreffend vorausgesehenen hohen Umsetzungsaufwands gelten großzügige Übergangsregelungen für die Jahre 2025 bis 2027. Erst ab 2028 ist die E-Rechnung im B2B-Bereich vollumfänglich verpflichtend.
Eine Zustimmung zum Empfang einer elektronischen Rechnung ist ab 2025 nicht mehr erforderlich.