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Ab 2025 wird die E-Rechnung zur Pflicht: Hier bekommen Sie die Antworten auf noch offene Zweifelsfragen

Ab dem 1.1.2025 gilt grundsätzlich die E-Rechnungs-Pflicht. So weit, so bekannt. Doch vielfach steckt der Teufel ja im Detail. Das ist auch der Finanzverwaltung klargeworden. Aus diesem Grund hat das BMF ein FAQ (Frequently Asked Questions – häufig gestellte Fragen) zum Thema E-Rechnung veröffentlicht, das ich für Sie ausgewertet und zusammengefasst habe.

Timm Haase

22.12.2024 · 2 Min Lesezeit

Was grundsätzlich gilt

Ab dem 1.1.2025 ist bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern regelmäßig eine elektronische Rechnung – die sogenannte E‑Rechnung – zu verwenden. Aufgrund des vom Gesetzgeber zutreffend vorausgesehenen hohen Umsetzungsaufwands gelten großzügige Übergangsregelungen für die Jahre 2025 bis 2027. Erst ab 2028 ist die E-Rechnung im B2B-Bereich vollumfänglich verpflichtend.

Eine Zustimmung zum Empfang einer elektronischen Rechnung ist ab 2025 nicht mehr erforderlich.

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