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Ab 1.7.2026 beachten Sie diese neuen Pfändungsfreigrenzen bei Lohnpfändungen Ihrer Mitarbeiter

Die Lebenshaltungskosten steigen auf ganzer Linie. Das bringt leider immer mehr Personen in eine wirtschaftliche Schieflage. Haben Ihre Mitarbeiter ihre Ausgaben nicht im Griff, kann es schnell passieren, dass der Fiskus oder andere Gläubiger den Arbeitslohn Ihres Mitarbeiters pfändet. Wie Sie jetzt vorgehen, damit Sie von einer persönlichen Haftung befreit sind, zeige ich Ihnen in diesem Beitrag.

Markus Kahr

13.07.2026 · 5 Min Lesezeit

Seit dem 1.7.2026 beachten Sie höhere Pfändungsfreigrenzen

Wird der Arbeitslohn Ihres Mitarbeiters gepfändet, bedeutet dies nicht, dass Sie ihm kein Gehalt mehr auszahlen dürfen. Ihm steht weiterhin der unpfändbare Teil seines Gehalts zu. Die Freigrenzen wurden zum 1.7.2026 wie folgt erhöht:

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