Frage: Kurz vor dem Jahreswechsel wurde der Pauschbetrag für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte erhöht. Darf ich unseren Mitarbeitern diesen Betrag auch erstatten, wenn sie mit ihrem privaten Pkw eine Dienstreise unternehmen? Bisher haben wir 0,30 € erstattet. Wie müssen wir jetzt rechnen?
Antwort: Die Erhöhung der Entfernungspauschale betrifft nur die Fahrten Ihrer Mitarbeiter zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Die 0,38 € können Ihre Mitarbeiter ab dem 1. Kilometer als Werbungskosten in ihrer persönlichen Einkommensteuererklärungen ansetzen. Sie erstatten diesen Betrag nicht.