Sachverhalt: Bau einer Lagerhalle auf fremdem Grundstück
Erwin Becker vermietet dem Unternehmer Ulrich Neumann für 20 Jahre ein unbebautes Grundstück. Ulrich Neumann errichtet dort auf eigene Kosten eine Lagerhalle, die er für sein Unternehmen nutzt. Nach dem Mietvertrag ist Ulrich Neumann verpflichtet, die Halle nach Ablauf der Mietzeit auf eigene Kosten wieder abzureißen. Eine Entschädigung erhält er nicht. Aus den Bauleistungen wird ihm Umsatzsteuer gesondert in Rechnung gestellt, die er als Vorsteuer geltend machen möchte.