Tax-News

Fallpraxis Umsatzsteuer: Warum Sie auch bei Hallenbau auf fremdem Grundstück die Vorsteuer ziehen dürfen

In unserer Serie „Fallpraxis Umsatzsteuer“ haben wir wieder einen Fall aus der täglichen Praxis der Betriebsprüfung für Sie. Diesmal geht es um einen Unternehmer, der auf einem fremden Grundstück eine Lagerhalle errichtet. Erhält er auch den Vorsteuerabzug? Wie immer können Sie sich selbst prüfen, ob Sie den Geschäftsvorfall auch so gelöst hätten.

Jörg Wilde

01.06.2026 · 2 Min Lesezeit

Sachverhalt: Bau einer Lagerhalle auf fremdem Grundstück

Erwin Becker vermietet dem Unternehmer Ulrich Neumann für 20 Jahre ein unbebautes Grundstück. Ulrich Neumann errichtet dort auf eigene Kosten eine Lagerhalle, die er für sein Unternehmen nutzt. Nach dem Mietvertrag ist Ulrich Neumann verpflichtet, die Halle nach Ablauf der Mietzeit auf eigene Kosten wieder abzureißen. Eine Entschädigung erhält er nicht. Aus den Bauleistungen wird ihm Umsatzsteuer gesondert in Rechnung gestellt, die er als Vorsteuer geltend machen möchte.

Sie wollen weiter lesen? Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.

Erweitern Sie Ihren Zugang!
Testen Sie dieses Produkt kostenlos!