Leserfrage

Erhalten wir auch für unsere Minijobber im Krankheitsfall eine Lohnfortzahlung?

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Markus Kahr

27.07.2026 · 1 Min Lesezeit

Frage: Bisher beschäftigen wir in unserem Unternehmen nur Festangestellte bzw. Subunternehmer. Jetzt wollen wir auch Mitarbeiter im Rahmen eines 603-€-Jobs einstellen. Ein Kollege von mir wies mich darauf hin, dass es in Krankheitsfällen Probleme geben soll. Sollte der Mitarbeiter erkranken, wie läuft das mit der Lohnfortzahlung? Erhalten wir die von der Minijobzentrale und wie müssen wir die beantragen?

Antwort:  Erkrankt Ihr Minijobber und kann daher nicht arbeiten, hat er bis zu 6 Wochen Anspruch auf die Fortzahlung seines Verdienstes. Als Arbeitgeber zahlen Sie den Lohn für die Tage, an denen Ihr Minijobber eigentlich gearbeitet hätte. Beachten Sie, dass dieser Anspruch erst entsteht, wenn Ihr Minijobber mindestens 4 Wochen in Ihrem Unternehmen beschäftigt ist.

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