Übersicht
Wann und wo Umsatzsteuer bei Grundstücksgeschäften anfällt
Für die Ortsbestimmung nach § 3a UStG gibt es neben der Grundsatzregelung des § 3a Abs.2 UStG (= sogenannte B2B-Umsätze, die am Empfängersitz als ausgeführt gelten) auch Ausnahmen. Eine wichtige Besonderheit bilden sämtliche Umsätze, die in Zusammenhang mit einem Grundstück stehen. Hier gelten andere Ortsregeln, die Sie unbedingt beachten sollten. Dabei ist auch wichtig zu beachten, welche Umsätze unter die Begrifflichkeit
des „Grundstücks“ fallen. Anhand des Prüfschemas können Sie sicherstellen, ob und welche Ihrer Umsätze unter die Sonderreglung fallen und wie die Versteuerung erfolgt.
Ann-Christin Hütte
21.03.2025