Unternehmenssteuern aktuell 01.09.2025

KW 37 | 2025

TOP-THEMA: Wie Sie 4 teure Fehler rund um
Ihre Buchhaltung vermeiden – Beachten Sie diese 4 Tipps, sind Sie auf der sicheren Seite und vermeiden teure Fehler

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Achtung, neue Abzockmasche im Namen des Fiskus: So schützen Sie sich
Es ist schon unglaublich, was sich Betrüger alles einfallen lassen, um an Ihr Geld bzw. das Geld Ihres Unternehmens zu gelangen. Dieses Beispiel von Anfang August zeigt, wie vorsichtig wir sein müssen, um nicht auf die immer perfideren Abzockmaschen hereinzufallen.
So sehen die aktuellen Planungen zum Energiesteuer- und Stromsteuergesetz ab 1.1.2026 aus
Jetzt liegt der Entwurf des 3. Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes vor (BMF-Entwurf vom 23.7.2025). Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag auf weitreichende Maßnahmen bei den Themen Elektromobilität, bidirektionales Laden, Energiespeicher, erneuerbare Energieträger, Vereinfachung dezentraler Stromversorgung sowie Bürokratieabbau geeinigt.
So einfach machen Sie eine empfangene E-Rechnung im XML-Format für Ihr Auge sichtbar
Sind Sie mit Ihrem Unternehmen im B2B-Bereich tätig, kommen Sie über kurz oder lang nicht an der Einführung der E-Rechnung vorbei. Anders als in diversen Werbespots dargestellt, sind sie 2025 jedoch noch nicht verpflichtet, diese zu erstellen. Aber: Sie müssen sie jetzt schon empfangen können. Hier kommt Ihr Fahrplan!
So einfach vermeiden Sie 4 Fehler rund um Ihre Buchhaltung und bieten dem Fiskus keine Angriffsfläche
Die laufende Buchhaltung zu erstellen, kann richtig teuer sein. Buchhaltungsbüros oder auch der Steuerberater rechnen z. B. je Buchung ab. Um hier Kosten zu reduzieren, werden etliche Unternehmer selbst aktiv. Die Buchhaltung wird selbst erstellt, den Jahresabschluss übernimmt dann der Steuerberater. Dass sich hier Fehler einschleichen können, versteht sich fast von selbst. Der Steuerberater kann nicht jede einzelne Buchung kontrollieren. Er überprüft die wesentlichen Dinge und erstellt Ihre Bilanz. Wie Sie 4 typische Fehler vermeiden und dabei etliche tausend Euro Steuern sparen können, zeige ich Ihnen in diesem Beitrag.
Keine Verlustverrechnung für PV-Anlagen ab 2022 auf privaten Hausdächern
Der Urteilsfall betrifft einen PV-Anlagenbetreiber. Im Jahr 2022 erzielte er mit dem Betrieb seiner PV-Anlage einen Verlust von rund 2.900 €. Dieser wurde vom Finanzamt nicht berücksichtigt. Der Grund für die Nichtberücksichtigung liegt in der Steuerbefreiung für PV-Anlagen, die Ende 2022, rückwirkend für das gesamte Jahr 2022, eingeführt wurde.
Freistellungsbescheinigungen für Bauleistungen: Planen Sie mehr Zeit ein
Freistellungsbescheinigungen für Bauleistungen nach § 48b Einkommensteuergesetz (EStG) können seit dem 6.8.2025 nicht mehr sofort ausgestellt und direkt an Antragstellende übergeben werden. Grund ist die Einführung des neuen bundesweiten KONSENS-Verfahrens ELFE – Freistellungsbescheinigung für Bauleistungen (EIBE-FsB). Hierauf weist das Ministerium für Finanzen und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern mit Schreiben vom 1.8.2025 hin.
Lassen Sie Ihren Privatkunden nicht in die Umsatzsteuerfalle tappen, wenn Sie eine Gutschrift erteilen
Weisen Sie in einer Rechnung Umsatzsteuer offen aus, obwohl Sie zum Umsatzsteuerausweis nicht berechtigt sind, schulden Sie die Umsatzsteuer nach § 14 c UStG. Dies dürfte für Sie nichts Neues sein. Neu ist allerdings die Regelung, wenn Sie eine Gutschrift an einen Nichtunternehmer oder an einen Unternehmer, der die Lieferung oder sonstige Leistung nicht tatsächlich ausgeführt hat, erteilen. Dann schuldet der Empfänger die Umsatzsteuer (BMF-Schreiben vom 8.7.2025, Az. III C 2 - S 7295/00005/003/080, DOK: COO.7005.100.4.12398827).
Zahlen Sie die doppelte Haushaltsführung und Ihr neuer Mitarbeiter wird sich für Sie entscheiden
Sie haben die Möglichkeit, die Kosten einer doppelten Haushaltsführung steuerfrei zu übernehmen. Der BFH hat einen jahrelangen Streit zwischen ledigen Mitarbeitern und dem Fiskus zugunsten der Mitarbeiter beendet. Nutzen Sie die Möglichkeiten, die sich aus dem Urteil ergeben (BFH-Urteil vom 29.4.2025, Az. VI R 12/23, veröffentlicht am 31.7.2025).

Arbeitshilfen

  • Beteiligung Wohnung Familienwohnort
  • Das gehört auf Ihren Bewirtungsbeleg
  • Diese Anforderungen muss Ihre Buchhaltungssoftware erfüllen
  • Entfernung zwischen der Wohnung und erster Tätigkeitsstätte
  • Wann Sie Original-Belege vernichten dürfen