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Ausgabe 22 | KW 43 2023
Neue Höchstgrenzen für E-Fahrzeuge: Zum 1.1.2024 werden die Höchstbeträge für E-Fahrzeuge um 20.000 € auf 80.000 € erhöht. Dies eröffnet Ihnen neue Möglichkeiten, die ich Ihnen hier vorstelle.
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