Tax-News
Arbeitsgemeinschaft im Baugewerbe: Wann Sie Rechnungen mit Umsatzsteuer schreiben müssen
Wenn Sie als Bauunternehmen bei größeren Projekten in einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) zusammenarbeiten, stellt sich immer auch die Frage nach der Umsatzsteuer. Bei einer ARGE bringt oft jeder Partner bestimmte
Leistungen ein: Personal, Know-how oder Baugeräte wie Bagger, Kräne oder Schalungssysteme. Umsatzsteuerlich
wird es interessant, wenn Sie als Gesellschafter der ARGE Geräte zur Verfügung stellen. Dann stellt sich die
zentrale Frage: Liegt eine steuerbare Leistung gegen Entgelt vor oder nur ein interner Beitrag zur gemeinsamen
Auftragsausführung?
Jörg Wilde
01.06.2026
·
2 Min Lesezeit
Welche Ihrer Geräteüberlassungen steuerfrei sind
Stellen Sie als Partner der Arbeitsgemeinschaft Ihre Geräte laut Vertrag unentgeltlich zur Verfügung und erhalten dafür keine gesonderte Vergütung, liegt regelmäßig kein steuerbarer Leistungsaustausch vor. Das bedeutet:
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