Pauschale Erfassung oder Einzelaufzeichnung – Sie haben die Wahl
Entnehmen Sie Waren oder Dienstleistungen aus Ihrem Betriebsvermögen für private Zwecke, erfassen Sie eine fiktive Entnahme. Würden Sie dies unterlassen, wäre Ihr Wareneinsatz zu hoch und Ihr Gewinn zu niedrig. Daher erfassen Sie grundsätzlich jede einzelne Entnahme. Um Ihnen die mühsame Arbeit einer Einzelaufzeichnung zu ersparen, können Sie auf Pauschalen zurückgreifen, die die Finanzverwaltung jetzt für das Jahr 2026 veröffentlicht hat (BMF-Schreiben vom 23.12.2025, Az. IV D 3 – S 1547/00006/007/021, DOK: COO.7005.100.2.13818400).