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Vorsicht vor der Reverse-Charge-Falle: So sichern Sie sich mit dem Vordruck USt 1 TS ab

Wenn Sie grenzüberschreitende Leistungen abrechnen oder beziehen, kann die Ansässigkeit des leistenden Unternehmers über die Umsatzsteuerschuld entscheiden. Besonders schwierig wird es, wenn ein Unternehmen mehrere Betriebsstätten hat oder seine Angaben zur Ansässigkeit nicht eindeutig sind. Mit dem neuen USt 1 TS können Sie in solchen Zweifelsfällen für mehr Rechtssicherheit sorgen.

Jörg Wilde

21.09.2026 · 6 Min Lesezeit

Rechnung ohne Umsatzsteuer? Prüfen Sie zuerst die Ansässigkeit

Eine Rechnung ohne deutsche Umsatzsteuer bedeutet nicht automatisch, dass Sie die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schulden. Ebenso wenig bedeutet eine deutsche Geschäftsanschrift automatisch, dass der leistende Unternehmer für Zwecke des Reverse-Charge-Verfahrens im Inland ansässig ist.

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