Nicht in der finalen Version enthalten: Pauschalbesteuerung von Mobilitätsbudgets
Zunächst war geplant, dass Arbeitgeber Ihren Arbeitnehmern einen Zuschuss oder Sachbezug für die außerdienstliche Nutzung von Mobilitätsleistungen gewähren können, der dann pauschal besteuert werden sollte. Diese Maßnahme hat es nicht in die finale Gesetzesversion geschafft und wurde ersatzlos gestrichen.
Achtung
Haben Sie sich bereits auf diese Maßnahme vorbereitet und bei Ihrem Personal beworben? Sie können natürlich trotzdem ein entsprechendes Budget für die Nutzung von E-Scootern, Car-Sharing und Co. zur Verfügung stellen. Achten Sie aber in diesem Fall darauf, dass Sie entsprechende Sachbezüge nicht pauschal besteuern dürfen.
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