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Kein Vermittlungsausschuss notwendig: Das sind die finalen Inhalte des Jahressteuergesetzes 2024

Das Aus der Ampel-Koalition hat zahlreiche Gesetzesvorhaben zum Stocken oder sogar zum Scheitern gebracht. Anders sieht es jedoch beim Jahressteuergesetz (JStG) 2024 aus, dem der Bundesrat am 22.11.2024 – ohne eine weitere Verhandlungsrunde im Vermittlungsausschuss – seine Zustimmung erteilt hat. Ich fasse für Sie die relevantesten Inhalte zusammen und zeige Ihnen auf, ab wann diese gelten.

Timm Haase

06.12.2024 · 2 Min Lesezeit

Nicht in der finalen Version enthalten: Pauschalbesteuerung von Mobilitätsbudgets

Zunächst war geplant, dass Arbeitgeber Ihren Arbeitnehmern einen Zuschuss oder Sachbezug für die außerdienstliche Nutzung von Mobilitätsleistungen gewähren können, der dann pauschal besteuert werden sollte. Diese Maßnahme hat es nicht in die finale Gesetzesversion geschafft und wurde ersatzlos gestrichen.

Achtung

Haben Sie sich bereits auf diese Maßnahme vorbereitet und bei Ihrem Personal beworben? Sie können natürlich trotzdem ein entsprechendes Budget für die Nutzung von E-Scootern, Car-Sharing und Co. zur Verfügung stellen. Achten Sie aber in diesem Fall darauf, dass Sie entsprechende Sachbezüge nicht pauschal besteuern dürfen.

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