Leserfrage

„Zwischenrechnung“ bei einem Geschäftsessen. Gibt es da Probleme mit dem Fiskus?

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Markus Kahr

01.04.2025 · 1 Min Lesezeit

Frage: Wir haben uns mit Kunden zum Abendessen in einem Restaurant getroffen und unsere Kunden natürlich eingeladen. Die Bedienung legte mir auch eine maschinell erstellte Rechnung vor, die ich überflog. Da alles richtig aufgeführt war, zahlte ich den Betrag mit meiner Firmen-Kreditkarte. Ein paar Tage später wollte ich auf dem Beleg Angaben zu den Teilnehmern und dem Grund der Bewirtung ergänzen, als mir auffiel, dass der Beleg mit „Zwischenbeleg“ überschrieben war. Die Speisen und Getränke waren zwar zutreffend aufgeführt, der Beleg enthält aber keine Angaben zum Umsatzsteuersatz und zum Nettoentgelt. Kann ich diesen Beleg als Betriebsausgabe erfassen? Falls nein, was muss ich unternehmen?

Antwort: Das von Ihnen geschilderte Problem des „Zwischenbelegs“ ist mir in den letzten Monaten verstärkt begegnet. Dieser „Zwischenbeleg“ ist keine ordnungsgemäße Rechnung. Den Rechnungsbetrag dürfen Sie mit diesem Beleg nicht als Aufwand erfassen.

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