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Zurück in die Vergangenheit? Wie Sie die Rückoption nach § 1a Abs. 4 KStG clever nutzen
Wenn Sie sich für die Option zur Körperschaftsbesteuerung entschieden haben, können Sie den Schritt unter bestimmten Voraussetzungen wieder rückgängig machen – mittels der sogenannten Rückoption nach § 1a Abs. 4 KStG. Doch Vorsicht: Der Weg zurück zur transparenten Besteuerung ist kein Selbstläufer.
Jörg Wilde
03.06.2025
·
1 Min Lesezeit
Wie Sie die Rückoption korrekt vornehmen
Die Rückoption erfolgt – genau wie die ursprüngliche Option – durch Ihren Antrag. Nur Ihre Gesellschaft selbst kann den Antrag stellen, nicht Ihre einzelnen Gesellschafter. Es handelt sich um einen sogenannten „fiktiven Formwechsel“.
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