Gerichtsurteil

Zu viel Umsatzsteuer ausgewiesen? Wann Sie nach neuem EuGH-Urteil nur haften

Stellen Sie sich vor, Sie betreiben ein Geschäft und verkaufen vor allem an Privatleute. Bisher mussten Sie auch dann an das Finanzamt Umsatzsteuer zahlen, wenn Sie versehentlich in einer Rechnung einen zu hohen Steuerbetrag ausgewiesen hatten, selbst, wenn Ihr Kunde diesen Betrag nie „zurückgeholt“ hat. Das konnte teuer werden und war für viele Unternehmen unfair. Damit ist jetzt Schluss!

Jörg Wilde

15.12.2025 · 1 Min Lesezeit

Mit diesem Urteil schlägt sich der EuGH auf Ihre Seite

Der EuGH (Urteil vom 1.8.2025, Rs. C-794/23) hat jetzt für Sie entschieden: Haben Sie Ihre Rechnungen ausschließlich an Endverbraucher, also an Privatpersonen, die keine Unternehmen sind, geschrieben, müssen Sie für die zu hoch ausgewiesene Steuer nicht mehr haften. Denn diese Kunden können die Steuer sowieso nicht beim Finanzamt geltend machen. Somit ist das Steueraufkommen also gar nicht gefährdet.

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