Mit diesem Urteil schlägt sich der EuGH auf Ihre Seite
Der EuGH (Urteil vom 1.8.2025, Rs. C-794/23) hat jetzt für Sie entschieden: Haben Sie Ihre Rechnungen ausschließlich an Endverbraucher, also an Privatpersonen, die keine Unternehmen sind, geschrieben, müssen Sie für die zu hoch ausgewiesene Steuer nicht mehr haften. Denn diese Kunden können die Steuer sowieso nicht beim Finanzamt geltend machen. Somit ist das Steueraufkommen also gar nicht gefährdet.